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BSG, 30.05.2011 - B 13 R 83/11 B |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- SG Hildesheim, 06.05.2008 - S 14 R 313/05
- LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2011 - L 10 R 378/08
- BSG, 30.05.2011 - B 13 R 83/11 B
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 05.05.2009 - B 13 R 55/08 R
Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer …
Auszug aus BSG, 30.05.2011 - B 13 R 83/11 B
Dies wird auf der Grundlage der Leitsätze zum Senatsurteil vom 5.5.2009 (B 13 R 55/08 R - BSGE 103, 99 = SozR 4-2600 § 46 Nr. 6) deutlich, auf die sich die Klägerin beruft: Danach seien bei der Prüfung, ob eine die Hinterbliebenenrente ausschließende Versorgungsehe vorliege, alle zur Eheschließung führenden Motive der Ehegatten zu berücksichtigen und in ihrer Bedeutung gegeneinander abzuwägen. - BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde
Auszug aus BSG, 30.05.2011 - B 13 R 83/11 B
5 Um seiner Darlegungspflicht zu genügen, muss ein Beschwerdeführer mithin eine Rechtsfrage, ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung (sog Breitenwirkung) darlegen (vgl SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 70 mwN). - BSG, 02.03.1976 - 11 BA 116/75
Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - So gut wie unbestritten - Darlegungslast - …
Auszug aus BSG, 30.05.2011 - B 13 R 83/11 B
Der Beschwerdeführer muss daher anhand des anwendbaren Rechts und unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung aufzeigen, welche Fragen sich stellen, dass diese noch nicht geklärt sind, weshalb eine Klärung dieser Rechtsfragen aus Gründen der Rechtseinheit oder der Fortbildung des Rechts erforderlich ist und dass das angestrebte Revisionsverfahren eine solche Klärung erwarten lässt (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17 und § 160a Nr. 7, 11, 13, 31, 39, 59, 65).